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Setz dich, Honey!

Setz dich, Honey!

Wer gut sitzt, der bleibt, heißt es doch oft so schön. Und „“schön““ ist da das richtige Stichwort. Denn wenn es um Sitzkomfort auf höchstem Niveau geht, der auch noch super aussieht, dann wird man in der aktuellen „Schöner-Wohnen-Kollektion“ fündig. Die Stühle aus der Serie HONEY vereinen Bequemlichkeit und Optik wie kaum ein anderer Stuhl. Den Genuss für Ihre vier Buchstaben erhalten Sie mit hervorragender Polsterung, mit und ohne Armlehne, auf Holzbeinen, Kreuzkufe und auch als Freischwinger. Diese Auswahl ermöglicht es Ihnen den Stuhl an Ihren ganz persönlichen Wohnstil anzupassen und dafür zu sorgen, dass Zusammensein und lange Stunden bei Tisch zum Hochgenuss werden.

Fotos/weitere Informationen: www.schoener-wohnen-kollektion.de

Posted by Katharina Neuber in Interieur
Entdecken, Verlieben, Leihen, Besitzen

Entdecken, Verlieben, Leihen, Besitzen

Das man Handtaschen borgen kann, ist seit „Sex and the City“ kein Geheimnis mehr. Aber das „Leih statt Buy“ Prinzip ist nicht nur in deutsche Ankleidezimmer eingezogen. Das Hamburger Startup dieartothek.de verleiht Kunstwerke für die heimischen vier Wände.

die artothek wurde 2011 als erste Online-Artothek für zeitgenössische Kunst in Hamburg gegründet und ist heute mit über 500 Kunstwerken von rund 30 Künstlern der größte und erfolgreichste Kunstverleiher im deutschsprachigen Internet. Das stetig wachsende Programm umfasst Originale zeitgenössischer Künstler aus den Bereichen Malerei, Druckgrafik und Fotografie. Für eine monatliche Leihgebühr von unter zehn bis rund 70 Euro können Privatkunden oder Unternehmen Kunstwerke ausleihen. Die Mindestleihdauer liegt bei 3 Monaten. Die Ausleihe kann beliebig oft verlängert werden. Auf Wunsch kann das ausgeliehene Kunstwerk aber auch erworben werden. Die bereits für das Kunstwerk entrichteten Leihgebühren werden dabei voll angerechnet.

„Die Flexibilität, die der Alltag heute von uns verlangt, macht es oft unmöglich, sich festzulegen. Wer möchte schon 5000 Euro für ein Kunstwerk ausgeben, das nach dem nächsten Umzug nicht mehr in die Wohnung passt?“, so die künstlerische Leiterin Katharina Lange. die artothek profitiert vom Trend der Sharing Economy, deren Konzept des Leihens und Teilens sie erfolgreich auf die zeitgenössische Kunst übertragen hat.

Weitere Informationen finden Sie auf http://www.dieartothek.de
Bildnachweis: ZAZA: heute, Filzstift auf Kappaboard © die artothek 2015, Foto: Matthias Schwarze

Posted by Katharina Neuber in Interieur
Aussaatkalender

Aussaatkalender

Ein Garten ist etwas Wunderbares. Es blüht, es duftet, man kann entspannen und eigenes Obst, Gemüse und Kräuter ernten. Aber wann muss was in die Erde gebracht werden? Auf der Internetseite von HELLWEG haben wir eine gute Übersicht gefunden. Der dort veröffentlichte Aussatkalender für Blumen, Gemüse und Kräuter zeigt Ihnen, in welchem Monat Sie was am besten aussäen können.

Sie können sich den Kalender dort auch bequem als PDF Datei herunterladen! Hier geht es zu unserem Netzfund…

Quelle: HELLWEG
Foto: Freepik

Posted by Katharina Neuber in Garten
Grundsteuererlass bei Mietausfall

Grundsteuererlass bei Mietausfall

Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, etwa wegen Leerstand, aber auch wegen außergewöhnlicher Ereignisse, etwa Wohnungsbrände oder Wasserschäden. Ein vollständiger Erlass der Grundsteuer wird für Grundeigentum gewährt, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt – beispielsweise aus Gründen des Denkmal- und Naturschutzes. Voraussetzung ist, dass die Erhaltungskosten regelmäßig über den Einnahmen liegen. Bei Selbstnutzern ist der Gegenwert der Nutzung entscheidend.
Bis zum 31. März 2017 können Eigentümer entsprechende Erlassanträge für das Jahr 2016 stellen. Zuständig sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter.

Sind die Mieterträge um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben, werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Wenn eine Immobilie überhaupt keinen Ertrag abgeworfen hat, beträgt der Erlass 50 Prozent. Gesetzliche Grundlage für den Grundsteuererlass ist § 33 Grundsteuergesetz (GrStG).

Ein Erlass von Grundsteuer ist immer dann möglich, wenn die Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit begründet sind. Auch außergewöhnliche Ereignisse berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Dies können etwa Wohnungsbrände oder Wasserschäden sein. Voraussetzung für einen teilweisen Erlass der Grundsteuer ist, dass der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet hat. Bei nicht vermieteten Wohnungen sind daher ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen erforderlich. Diese sollten Vermieter sorgfältig dokumentieren, damit sie die Schaltung von Vermietungsanzeigen in Zeitungen oder im Internet sowie Makleraufträge nachweisen können.

Quelle: HAUFE
Foto: Freepik

Posted by Katharina Neuber in Recht
ZARTE FRÜHLINGSGRÜSSE

ZARTE FRÜHLINGSGRÜSSE

Wenn es draußen wieder grünt, die Vögel zwitschern und die Blumen blühen, dann ist es Zeit, auch den eigenen vier Wänden mit hellen Farben und neuen Accessoires frischen Wind zu verleihen. In der Trendfarbe des Frühjahrs „Pastell“ sorgen die Neuheiten der Kollektion von räder für Frühlingslaune im Eigenheim.

In den noch etwas kälteren Tagen kuscheln wir uns in die schönen Kissen und Decken aus Baumwolle und versinken, eingehüllt in die neuen Poesietücher, in einen Tagtraum. Für ein bisschen gemütliche Stimmung sorgen die zauberhaften Lichttüten. Mit Dekoelementen aus echten Federn sind sie ein toller Hingucker und bringen warmes Licht in den Abendstunden.

Das Schönste am Frühling? Die Frühblüher, die mit ihrem frischen Duft und als bunte Farbtupfer dem Alltag neues Leben einhauchen. Tulpen, Schneeglöckchen und Co. erfreuen uns nicht nur im heimischen Garten sondern zieren in den Zwiebelvasen auch die Fensterbank oder den Tisch.